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Versand

Bitte beachten Sie folgende Informationen:
  1. Teillieferungen oder Teilleistungen sind zulässig und verpflichten den Kunden zur Zahlung der anteiligen Vergütung, es sei denn, dass die Teillieferung - oder Leistung für den Kunden unzumutbar wäre.
  2. Bei Lieferaufträgen auf Abruf gilt die gesamte Bestellmenge 1 Kalendermonat nach Ablauf der für den Abruf vereinbarten Frist oder mangels einer solchen Vereinbarung spätestens 3 Kalendermonate nach Vertragsschluss als vom Kunden abgerufen. Nimmt der Kunde die ihm obliegende Einteilung des Abrufkontingents nicht spätestens innerhalb von 1 Kalendermonat nach Ablauf der jeweils vereinbarten Abruffrist oder mangels einer solchen Vereinbarung ein (1) Monat nach Zugang einer Abruf-Aufforderung durch uns nicht vor, dürfen wir die bestellte Gesamtmenge nach unserer Wahl einteilen, liefern und berechnen.
  3. Vorbehaltlich ausdrücklicher Weisung des Kunden, bleibt uns die Wahl des Versandweges und des Transportmittels überlassen. Wird auf Wunsch des Kunden nach unserer Auftragsbestätigung der Versandweg und /oder die Versandart geändert, gehen alle dadurch entstehenden Kosten zu seinen Lasten. Der Abschluss einer Transportversicherung erfolgt nur auf ausdrücklichem Wunsch und auf Kosten des Kunden.
  4. Die von uns angegebenen Liefer- und Leistungsfristen sind unverbindlich und freibleibend, es sei denn, es wurden ausdrücklich einzelvertraglich Fixtermine vereinbart. Die Einhaltung eines jeden Liefer- oder Leistungstermins durch uns setzt voraus, dass wir vom Kunden sämtliche für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Mitwirkungshandlungen, insbesondere von ihm zu beschaffende Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie eine eventuell vereinbarte Vorauszahlung rechtzeitig verzeichnet haben.
  5. Bei nach Vertragsabschluss mit dem Kunden vereinbarten Liefer- und/oder Leistungsfriständerungen, gelten diese (geänderten) Liefer- und/oder Leistungsfristen, auch wenn von uns zuvor die ursprünglich vereinbarten Termine bereits bestätigt worden waren, soweit im jeweiligen Einzelfall mit dem Kunden keine hiervon abweichende Vereinbarung getroffen worden ist.
  6. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an den Kunden, im Falle des Versendungskaufs mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder an die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen (Ziff.4.1) erfolgen oder wenn wir noch andere Nebenleistungen wie z.B. die Aufstellung und / oder Installation übernommen haben. Dies gilt auch, wenn wir die Ware mit eigenen Fahrzeugen versenden oder die Versendung innerhalb des gleichen Orts erfolgt. In den beiden zuletzt genannten Fällen geht die Gefahr auf den Kunden beim Verladen der Ware über. Im Übrigen steht es der Übergabe gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
  7. Gerät der Kunde in Annahmeverzug, so sind wir - unbeschadet unserer Rechte nach Ziff. 4.2 - berechtigt, nach unserer Wahl vom Vertrag zurück zutreten und den uns dadurch entstehenden Schaden, einschließlich der Mehraufwendungen, zu verlangen.
  8. Bei Bestellungen mit einem Nettowahrenwert unter 100€ wird ein Mindermengenzuschlag in Höhe von 10€ berrechnet.

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